Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Verfahren beider Instanzen auf 7.500 Euro festgesetzt.
Der Antrag hat keinen Erfolg.
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