OLG Düsseldorf - Beschluss vom 18.08.2021
Verg 51/20
Normen:
GWB § 175 Abs. 2; GWB § 71; GWB § 107 Abs. 2 S. 1 Nr. 2;

Rücknahme eines Rechtsmittels gegen eine drohende De-facto-Vergabe eines AuftragsKriterien für eine KostenentscheidungWahrscheinlicher Erfolg in der Hauptsache

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.08.2021 - Aktenzeichen Verg 51/20

DRsp Nr. 2022/6912

Rücknahme eines Rechtsmittels gegen eine drohende De-facto-Vergabe eines Auftrags Kriterien für eine Kostenentscheidung Wahrscheinlicher Erfolg in der Hauptsache

Tenor

1.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf ...

Normenkette:

GWB § 175 Abs. 2; GWB § 71; GWB § 107 Abs. 2 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Antragstellerin hat sich mit ihrem mittlerweile zurückgenommenen Rechtsmittel gegen eine drohende De-facto-Vergabe eines Auftrags zur Herstellung und Lieferung von ... gewandt.

Die Antragstellerin ist ...

Die Antragsgegnerin forderte mit Schreiben vom 24. Juni 2020 und vom 31. August 2020 verschiedene in Deutschland ansässige N, nicht jedoch die Antragstellerin, zur Abgabe eines Angebots für die Herstellung und Lieferung ... auf und verzichtete unter Berufung auf § 107 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB i.V.m. Art. 346 Abs. 1 lit. b AEUV auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens. ...

Die Antragsgegnerin hat den Verzicht auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens unter Berufung auf ... damit begründet, dass "industrielle Kernfähigkeiten und strategisch relevante Entwicklungskapazitäten [...] am Standort Deutschland und der EU zu erhalten und zu fördern" seien. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf ... verwiesen.