Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 22. Mai 2018 aufgehoben, soweit zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.
Die Anschlussrevision der Klägerin gegen das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Bonn wird zurückgewiesen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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