Das Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 1. März 2021 wird teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass sich die Klage hinsichtlich des ursprünglichen Antrags, festzustellen, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag Nr. 700... über nominal 14.690,00 € ab dem Zugang der Widerrufserklärung vom 11. Mai 2020 keine Ansprüche auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zustehen, erledigt hat.
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