Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Aussetzungsbeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 15. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Mit Klageschrift vom 7. Januar 2021 nimmt die Klägerin die Beklagte auf Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages nach Widerruf in Anspruch.
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