Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 16. August 2019 ergangene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer, Einzelrichter - wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der zulässige Antrag auf Zulassung der Berufung nach §
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