VG Potsdam, vom 17.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1355/14
OVG Berlin-Brandenburg, vom 04.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 B 24.16
Revision im Verfahren einer anerkannten Umweltschutzvereinigung gegen die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsbescheids für die Errichtung und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage; Gefährdung des Gesetzeszwecks durch eine Fristverlängerung bei Vorliegen eines methodischen Fehlers im ursprünglichen Genehmigungsverfahren
BVerwG, Urteil vom 21.01.2021 - Aktenzeichen 7 C 9.19
DRsp Nr. 2021/7524
Revision im Verfahren einer anerkannten Umweltschutzvereinigung gegen die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsbescheids für die Errichtung und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage; Gefährdung des Gesetzeszwecks durch eine Fristverlängerung bei Vorliegen eines methodischen Fehlers im ursprünglichen Genehmigungsverfahren
1. Die im Rahmen einer Verlängerungsentscheidung nach § 18 Abs. 3BImSchG anzustellende kursorische Prüfung kann sich auf Fehler der bestandskräftig gewordenen Anlagengenehmigung erstrecken, wenn ein methodischer Fehler im ursprünglichen Genehmigungsverfahren auf die Prüfung fortwirkt, ob der Gesetzeszweck durch eine Fristverlängerung gefährdet wird.2. Der Begriff der Gefährdung des Gesetzeszwecks in § 18 Abs. 3BImSchG stellt ausschließlich auf die in § 1BImSchG genannten Zwecke des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ab.3. Die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Fehlerheilung (§ 7 Abs. 5 UmwRG) scheidet im Verlängerungsverfahren nach § 18 Abs. 3BImSchG nur dann aus, wenn die Fehlerheilung in diesem Verfahren von vornherein ausgeschlossen ist.
Tenor
Hinsichtlich der Revision des Beklagten wird das Verfahren eingestellt.
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