Auf die Berufung der Klägerin und auf die Anschlussberufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - das am 18.10.2013 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 98.901,62 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 33 % und die Beklagte 67 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 35 % und die Beklagte 65 %.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.
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