Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart, Az.
zurückgewiesen.
2.Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart, Az.
Die Beklagten werden verurteilt, 700,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 09.10.2008 an die Klägerin zu bezahlen.
4.Mit Ausnahme der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Stuttgart, Az.
Die in zweiter Instanz entstandenen Kosten des Rechtsstreits und die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
5.
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