Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 00 "O.-----straße " wird bis zu einer Entscheidung des Senats über einen noch zu stellenden Normenkontrollantrag des Antragstellers vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Der Antrag des Antragstellers,
die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 00 "O.-----straße " bis zur Entscheidung über einen noch zu stellenden Normenkontrollantrag außer Vollzug zu setzen,
hat Erfolg. Er ist zulässig und begründet.
I. Der Antrag ist zulässig, insbesondere ist der Antragsteller im Sinne von §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|