Der Antrag der Prozessbevollmächtigten der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt.
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit teilweise übereinstimmend für erledigt erklärt haben, streiten sie noch um die Frage, ob die Beklagte, die ein Internet-Reisebüro betreibt, Verbraucher, die über ihre Homepage Inlandsflüge buchen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten kann, für die Verwendung bestimmter Kreditkarten ein Entgelt zu zahlen. Die Klägerin, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sieht darin einen Verstoß gegen §§
Das Landgericht hat der Klage mit dem von der Klägerin insoweit gestellten Unterlassungsantrag mit einer redaktionellen Maßgabe stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten nach vorangegangenem Hinweisbeschluss mit Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde erstrebt die Beklagte die Zulassung der Revision.
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