SchlHOLG - Beschluss vom 28.02.2008
16 W 122/07
Normen:
GVG § 17a ; BauGB § 124 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2008, 743
OLGReport-Schleswig 2008, 623
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 26.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 6/07

Rechtsweg bei Anspruch auf Grundstücksübertragung aus Erschließungsvertrag

SchlHOLG, Beschluss vom 28.02.2008 - Aktenzeichen 16 W 122/07

DRsp Nr. 2008/10827

Rechtsweg bei Anspruch auf Grundstücksübertragung aus Erschließungsvertrag

»Für Ansprüche auf Grundstücksübertragung aus einem Erschließungsvertrag ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.«

Normenkette:

GVG § 17a ; BauGB § 124 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin schloss mit dem Insolvenzschuldner am 07. Mai 1998 einen als "städtebaulicher Vertrag" bezeichneten notariellen Vertrag (Urk.-Nr. ... des Notars Dr. J mit dem Amtssitz in A).

In § 2 des Vertrages ist bestimmt:

Aufgrund des § 124 i. V. m. § 123 und §§ 125 ff. BauGB wird vereinbart, dass die Erschließung nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Erschließungsträger zu erfolgen hat.

In § 8 des Vertrages ist bestimmt:

Die Flächen der Erschließungsanlagen sowie die im Bebauungsplan Nr. ... und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. ... vorgesehenen öffentlichen Flächen ... werden der Gemeinde R vor Beginn der Erschließungsmaßnahme unentgeltlich und kostenfrei übertragen. Die Übertragung erfolgt frei von grundbuchlichen Lasten mit Ausnahme solcher Grunddienstbarkeiten, die der Erschließungsträger selbst zur Duldung übernommen hat.

Der Erschließungsträger ist berechtigt, zur Durchführung der Erschließungsarbeiten die übertragenen Grundstücksflächen zu nutzen.

In § 14 des Vertrages ist bestimmt: