Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision gemäß § 552 a ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 30.000 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Klägers.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|