KG - Urteil vom 02.07.2010
9 U 3/09 Baul
Normen:
BauGB § 145 Abs. 5 S. 1; BauGB § 169 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 16.06.2009

Rechtsstellung des Eigentümers eines Grundstücks im städtebaulichen Entwicklungsbereich

KG, Urteil vom 02.07.2010 - Aktenzeichen 9 U 3/09 Baul

DRsp Nr. 2010/19347

Rechtsstellung des Eigentümers eines Grundstücks im städtebaulichen Entwicklungsbereich

Der Eigentümer eines im städtebaulichen Entwicklungsbereich belegenen Grundstücks hat neben dem Anspruch auf Übernahme des Grundstücks unter den Voraussetzungen des § 168 bzw. der §§ 169 Abs. 1 Nr. 3, 145 Abs. 5 Satz 1 BauGB keinen selbständigen Geldentschädigungsanspruch. Dies gilt auch für den Fall, dass das Übernahmeverlangen nicht rechtzeitig vor der Änderung des ursprünglichen Rahmenplanes, die zum Entfallen des Übernahmeanspruchs führte, geltend gemacht wurde.

1. Die Berufung der Beteiligten zu 1. und die Anschlussberufung der Beteiligten zu 3. gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Juni 2009

(Az. - O 1/08 Baul.) werden zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beteiligte zu 1. zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligte zu 1. kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 145 Abs. 5 S. 1; BauGB § 169 Abs. 1 Nr. 3;

Gründe: