1. Die Berufung der Beteiligten zu 1. und die Anschlussberufung der Beteiligten zu 3. gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Juni 2009
(Az. - O 1/08 Baul.) werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beteiligte zu 1. zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligte zu 1. kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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