Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontwollverfahren bei infolge bestandskräftiger Baugenehmigungen bereits verwirklichter Festsetzungen des Bebauungsplans
VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 04.03.1983 - Aktenzeichen 5 S 1751/82
DRsp Nr. 2009/19134
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontwollverfahren bei infolge bestandskräftiger Baugenehmigungen bereits verwirklichter Festsetzungen des Bebauungsplans
1. Sind die dem Antragsteller nachteiligen Festsetzungen eines Bebauungsplanes auf der Grundlage bestandskräftiger Baugenehmigungen bereits verwirklicht, besteht dennoch in der Regel ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag, wenn mit der beantragten Nichtigerklärung des Bebauungsplanes die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Rücknahme oder nachträgliche Einschränkung der Baugenehmigung geschaffen werden.2. Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt allerdings dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine Ermessensentscheidung zugunsten einer Rücknahme oder Einschränkung praktisch ausgeschlossen erscheint.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.