Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.04.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal, Az. 11 O 2/08, abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird als im Urkundsprozess nicht statthaft abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
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