OLG Düsseldorf - Beschluss vom 26.07.2002
Verg 22/02
Normen:
GWB § 97 Abs. 1 § 99 § 101 § 107 Abs. 2 ; EGV Art. 88 Abs. 3 ; AEG § 15 Abs. 2 ; VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 2 § 25b Nr. 2 Abs. 3 ; VOL/A-SKR § 11 Nr. 2 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2003, 141
Vorinstanzen:
Vergabekammer Münster - VK - 5/2002 - L,

Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem Eisenbahnunternehmen über die Erbringung von Verkehrsdiensten im Schienenpersonen-Nahverkehr; Anforderungen an die Vergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002 - Aktenzeichen Verg 22/02

DRsp Nr. 2004/8944

Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem Eisenbahnunternehmen über die Erbringung von Verkehrsdiensten im Schienenpersonen-Nahverkehr; Anforderungen an die Vergabe

»1. Wenn ein kommunaler Zweckverband als öffentlicher Aufgabenträger des Personennahverkehrs mit einem Eisenbahnunternehmen einen Vertrag abschließen will, der vorsieht, dass das Eisenbahnunternehmen auf einer bestimmten Strecke Verkehrsdienste im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zur Bedienung der Allgemeinheit erbringt, dabei selbst Vertragspartner seiner Fahrgäste wird, vom kommunalen Zweckverband jedoch einen der Sicherstellung des SPNV dienenden Zuschuss erhält, der das mit der Erbringung der vergebenen Verkehrsdienstleistungen verbundene wirtschaftliche Risiko i.E. ganz oder zumindest ganz überwiegend auf den Zweckverband verlagert, so handelt es sich nicht um eine Dienstleistungskonzession, sondern um einen dem Vergaberecht unterfallenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag.