I. Das klagende Land (künftig: der Kläger) verlangt von den Beklagten Schadensersatz in Höhe von 302.811,30 DM und Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz weiterer Schäden.
II. Der Kläger hatte im Jahre 1988 mit dem Beklagten zu 1 und B., dessen Erben die Beklagten zu 2 und 4 (künftig allgemein: die Beklagten) sind, mehrere Verträge zur Grundinstandsetzung des Bühnenhauses des Staatstheaters B. geschlossen, unter anderem den Vertrag über "Technische Ausrüstung" vom 22. Januar 1988/2. August 1988. Die Baumaßnahme wurde von der Firma S. ausgeführt, die inzwischen in Konkurs gegangen ist. Der Streitgehilfe zu 1 der Beklagten, der TÜV ..., hatte am 23. August 1991 eine Abnahmeprüfung vorgenommen.
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