Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 16 für Handelssachen, vom 06.01.2017 abgeändert.
Die einstweilige Verfügung und der dingliche Arrest des Landgerichts Hamburg vom 07.09.2016 (
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz.
I.
Die Antragstellerin ist ein im Bereich Brandschutz und Evakuierung, insbesondere für Schiffe und Bohrinseln, tätiges mittelständisches Unternehmen mit Sitz in N... (Anlage ASt 1).
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