Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde
BGH, Urteil vom 10.12.1998 - Aktenzeichen III ZR 2/98
DRsp Nr. 1999/1072
Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde
»Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde hindert den Lauf der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung entsprechend § 58VwGO jedenfalls dann, wenn der Betroffene durch die Belehrung auf einen falschen gerichtlichen Weg verwiesen worden ist (Abgrenzung zu BGHZ 41, 249).«