Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Die Streithelferin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000 € festgesetzt.
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