Dem Kläger wird unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27. November 2020 für seine Klage (Au 1 K 20.1504) Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt H. R., A., beigeordnet.
I.
Der Kläger verfolgt mit seiner Beschwerde seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg anhängige Klage weiter. Mit dieser Klage begehrt er die Verpflichtung des Beklagten, eine bestandskräftige ausländerrechtliche Meldeauflage und eine Aufenthaltsbeschränkung abzuändern.
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