OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 03.03.2022
2 A 515/21
Normen:
BauGB § 14 Abs. 3; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 8773/19

Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung bei vorliegender formeller Illegalität; Zuerkennung von Bestandsschutz i.R.d. Ausübung eines genehmigungspflichtigen Betriebs

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.03.2022 - Aktenzeichen 2 A 515/21

DRsp Nr. 2022/4840

Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung bei vorliegender formeller Illegalität; Zuerkennung von Bestandsschutz i.R.d. Ausübung eines genehmigungspflichtigen Betriebs

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 14 Abs. 3; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2;

Gründe

Der auf alle Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 VwGO gestützte Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.