BVerwG - Beschluss vom 13.01.2016
7 B 38.15
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 01.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 1487/14

Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung einer Hähnchenmastanlage im Hinblick auf unzumutbare Geruchsbelästigungen

BVerwG, Beschluss vom 13.01.2016 - Aktenzeichen 7 B 38.15

DRsp Nr. 2016/3610

Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung einer Hähnchenmastanlage im Hinblick auf unzumutbare Geruchsbelästigungen

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.

Gründe

I

Der Kläger wendet sich gegen eine dem Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung einer Hähnchenmastanlage von 39 900 auf 124 200 Mastplätze. Er ist Eigentümer eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks, dessen Hofstelle er bewohnt. Bis 2005 betrieb der Kläger dort Ackerbau und Tierhaltung. Mit Genehmigung vom Januar 2005 baute er eine landwirtschaftliche Gerätehalle in zwei Wohnungen um, die vermietet sind. Das Anwesen des Beigeladenen liegt ca. 190 m nordöstlich von der Bebauung auf dem Grundstück des Klägers. Zudem finden sich im Umfeld der Hofstelle des Klägers weitere Hofstellen und Tierhaltung.