Auf die Revision der Beteiligten zu 2 und 22 wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm - Senat für Baulandsachen - vom 27. Februar 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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