VGH Bayern - Beschluss vom 31.03.2017
8 ZB 15.1238
Normen:
BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 28.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 14.705

Rechtmäßigkeit der Abweisung einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung zum Zweck der Herstellung eines Baggersees; Anforderungen an die Darlegung des Antragstellers bzgl. des Vorliegens einer atypischen Fallkonstellation i.S.v. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

VGH Bayern, Beschluss vom 31.03.2017 - Aktenzeichen 8 ZB 15.1238

DRsp Nr. 2018/14597

Rechtmäßigkeit der Abweisung einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung zum Zweck der Herstellung eines Baggersees; Anforderungen an die Darlegung des Antragstellers bzgl. des Vorliegens einer atypischen Fallkonstellation i.S.v. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung ihres Antrages auf wasserrechtliche Planfeststellung zum Zweck der Nassauskiesung (Herstellung eines Baggersees mit 8,77 ha Fläche und einer Abbausohle von 620,00 m ü. NN bei einem mittleren Grundwasserstand von 628,41 m ü. NN).