Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2018 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst zu tragen hat.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.500,-- EUR festgesetzt.
I.
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