Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 8. Juli 2022 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird - in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses - auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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