Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18.01.2018 -
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen ausschließlich mit Blick auf die Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR.
Die Parteien streiten aus einem beendeten Arbeitsverhält um Urlaubsabgeltung und um die Zahlung einer Verzugspauschale.
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