VGH Bayern - Beschluss vom 25.02.2016
10 CE 15.2762
Normen:
FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1-5 und Nr. 7; FreizügG/EU § 3 Abs. 1; FreizügG/EU § 3 Abs. 2 Nr. 2; FreizügG/EU § 4; AEUV Art. 20; AEUV Art. 21;

Recht auf Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen eines Unionsbürgers im Bundesgebiet; Ableiten des Aufenthaltsrechts von den Rechten des Sohnes eines EU-Bürgers

VGH Bayern, Beschluss vom 25.02.2016 - Aktenzeichen 10 CE 15.2762

DRsp Nr. 2016/6016

Recht auf Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen eines Unionsbürgers im Bundesgebiet; Ableiten des Aufenthaltsrechts von den Rechten des Sohnes eines EU-Bürgers

1. Ein Aufenthaltsrecht eines Elternteils eines nicht erwerbstätigen Unionsbürgers aus Art. 21 AEUV unter den Voraussetzungen der Richtlinie 2004/38/EG kommt nur in Betracht, wenn der Unionsbürger (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU) gemäß § 4 S. 1 FreizügG/EU (vgl. Art. 7 Abs. 1 b) RL 2004/38/EG) über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt. 2-