1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 08.11.2017 teilweise abgeändert und der Antrag der Antragstellerin als unzulässig abgewiesen. Im Übrigen (hinsichtlich des Widerantrags) wird die Beschwerde zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin zu 91% und der Antragsgegner zu 9%. Die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz werden der Antragstellerin zu 89% und dem Antragsgegner zu 11% auferlegt.
3. Der Beschwerdewert wird auf 5.400 € festgesetzt.
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