VGH Bayern - Beschluss vom 18.02.2020
9 ZB 17.1284
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 15; BayBO Art. 71 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 26.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 K 16.1416
VG Ansbach, vom 26.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 K 16.1417

Prüfung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme hinsichtlich des Verkehrs; Probleme durch der einer baulichen Anlage zuzurechnenden Zu- und Abfahrtsverkehr; Anforderungen an die Prüfung eines Vorbescheids

VGH Bayern, Beschluss vom 18.02.2020 - Aktenzeichen 9 ZB 17.1284

DRsp Nr. 2020/5048

Prüfung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme hinsichtlich des Verkehrs; Probleme durch der einer baulichen Anlage zuzurechnenden Zu- und Abfahrtsverkehr; Anforderungen an die Prüfung eines Vorbescheids

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger haben die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 15; BayBO Art. 71 S. 1;

Gründe

I.