VGH Bayern - Beschluss vom 17.02.2020
9 ZB 17.1283
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 15; BayBO Art. 71 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 26.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen - AN 9 K 16.1416, AN 9 K 16.1417

Prüfung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme hinsichtlich des Verkehrs; Probleme durch der einer baulichen Anlage zuzurechnenden Zu- und Abfahrtsverkehr; Anforderungen an die Prüfung eines Vorbescheids

VGH Bayern, Beschluss vom 17.02.2020 - Aktenzeichen 9 ZB 17.1283

DRsp Nr. 2020/4940

Prüfung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme hinsichtlich des Verkehrs; Probleme durch der einer baulichen Anlage zuzurechnenden Zu- und Abfahrtsverkehr; Anforderungen an die Prüfung eines Vorbescheids

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger haben die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 15; BayBO Art. 71 S. 1;

Gründe

I.