VGH Bayern - Beschluss vom 19.04.2021
15 C 21.907
Normen:
BauGB § 34;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 03.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen - AZ:RO 7 K 19.774

Prozesskostenhilfe für ihre beim Verwaltungsgericht erhobene Anfechtungsklage gegen eine der Nachbarin erteilte Baugenehmigung für ein Nebengeäude mit Blechdach

VGH Bayern, Beschluss vom 19.04.2021 - Aktenzeichen 15 C 21.907

DRsp Nr. 2021/7256

Prozesskostenhilfe für ihre beim Verwaltungsgericht erhobene Anfechtungsklage gegen eine der Nachbarin erteilte Baugenehmigung für ein Nebengeäude mit Blechdach

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Normenkette:

BauGB § 34;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für ihre beim Verwaltungsgericht erhobene Anfechtungsklage gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.