Die Kläger haben durch notariellen Kaufvertrag vom 31. Oktober 1995 das Anwesen M........... in D........ erworben. Als sie kurze Zeit nach ihrem Einzug Feuchtigkeit im Kellerbereich des Anwesens feststellten, beantragten sie die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach (2 H 13/97). Das selbständige Beweisverfahren führten sie gegen die Beklagte unter der falschen Bezeichnung Firma L.. S........ GmbH als Antragsgegnerin zu 1), gegen eine Firma G........ R.... als Antragsgegnerin zu 2) und gegen die Verkäuferin des Grundstücks als Antragsgegnerin zu 3).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|