Bei dem Fachsenat nach §
I
Die Klägerin, Herausgeberin des Nachrichtenmagazins "DER SPIEGEL", begehrt die Nutzung von Archivgut des Bundesnachrichtendienstes zu "sämtlichen konspirativen Linien vor, während und nach der Spiegel-Affäre" im Jahr 1962.
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