VGH Bayern - Urteil vom 13.01.2021
15 N 20.1018
Normen:
BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 -3; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2;

Prägung der einbezogenen Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs hinsichtlich Wirksamkeit einer Klarstellungssatzung und Einbeziehungssatzung

VGH Bayern, Urteil vom 13.01.2021 - Aktenzeichen 15 N 20.1018

DRsp Nr. 2021/6173

Prägung der einbezogenen Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs hinsichtlich Wirksamkeit einer Klarstellungssatzung und Einbeziehungssatzung

Tenor

I.

Die am 23. Juli 2019 ortsüblich bekannt gemachte Ortsabrundungssatzung der Antragsgegnerin für den Ortsteil "A* ..." ist unwirksam.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckba

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 -3; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen die am 23. Juli 2019 ortsüblich bekannt gemachte Ortsabrundungssatzung der Antragsgegnerin für den Ortsteil "A ...".