BVerwG - Urteil vom 11.07.2019
9 A 13.18
Normen:
UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Hs. 2; UmwRG § 2 Abs. 4; UmwRG § 4 Abs. 1a; UmwRG § 6; VwGO § 67 Abs. 4 S. 1; VwGO § 87b Abs. 3; VwVfG § 46; VwVfG § 73 Abs. 2; VwVfG § 75 Abs. 1 S. 1 Hs. 1; VwVfG § 78 Abs. 1; UVPG § 16 Abs. 3; UVPG § 74 Abs. 2 Nr. 2; FStrG § 1 Abs. 1 S. 1; FStrG § 1 Abs. 4; FStrG § 17 Abs. 1 S. 2; FStrAbG § 1; FStrAbG § 4 S. 1; NStrG § 38; BNatSchG § 34 Abs. 1 S. 1; BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1; WHG § 19 Abs. 1; WHG § 27; WHG § 47 Abs. 1; OGewV § 5; OGewV § 6 S. 1; OGewV § 7 Abs. 1 S. 2; GrwV § 7 Abs. 2; SUP-RL Art. 3; SUP-RL Art. 4; SUP-RL Art. 5; SUP-RL Art. 6; SUP-RL Art. 8 Abs. 1; SUP-RL Art. 9 Abs. 1; SUP-RL Art. 13;
Fundstellen:
BVerwGE 166, 132
NVwZ 2020, 788

Planfeststellung des 7. Bauabschnitts der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg; Deckung von notwendigen Folgemaßnahmen eines Straßenbauvorhaben durch den Planfeststellungsbeschluss im Hinblick auf eine im Zuge eines Autobahnanschlusses mitgeplante Ortsumgehung; Möglichkeit einer inzidenten gerichtlichen Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit der SUP-Richtlinie; Keine Erforderlichkeit einer erneuten Strategischen Umweltprüfung für die Anpassung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen an einen unmittelbar zuvor auf der Grundlage einer Strategischen Umweltprüfung beschlossenen Bundesverkehrswegeplan; Umgang mit vorhandenen Erkenntnislücken im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung; Nachträglicher Einbau von Retentionsbodenfiltern in die Straßenentwässerung im Hinblick auf verschärfte Umweltqualitätsnormen; Überschreitung der Schwellenwerte der allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten für den sehr guten oder guten ökologischen Zustand oder das höchste oder gute ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers

BVerwG, Urteil vom 11.07.2019 - Aktenzeichen 9 A 13.18

DRsp Nr. 2020/3094

Planfeststellung des 7. Bauabschnitts der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg; Deckung von notwendigen Folgemaßnahmen eines Straßenbauvorhaben durch den Planfeststellungsbeschluss im Hinblick auf eine im Zuge eines Autobahnanschlusses mitgeplante Ortsumgehung; Möglichkeit einer inzidenten gerichtlichen Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit der SUP-Richtlinie; Keine Erforderlichkeit einer erneuten Strategischen Umweltprüfung für die Anpassung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen an einen unmittelbar zuvor auf der Grundlage einer Strategischen Umweltprüfung beschlossenen Bundesverkehrswegeplan; Umgang mit vorhandenen Erkenntnislücken im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung; Nachträglicher Einbau von Retentionsbodenfiltern in die Straßenentwässerung im Hinblick auf verschärfte Umweltqualitätsnormen; Überschreitung der Schwellenwerte der allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten für den sehr guten oder guten ökologischen Zustand oder das höchste oder gute ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers