Planfeststellung des 7. Bauabschnitts der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg; Deckung von notwendigen Folgemaßnahmen eines Straßenbauvorhaben durch den Planfeststellungsbeschluss im Hinblick auf eine im Zuge eines Autobahnanschlusses mitgeplante Ortsumgehung; Möglichkeit einer inzidenten gerichtlichen Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit der SUP-Richtlinie; Keine Erforderlichkeit einer erneuten Strategischen Umweltprüfung für die Anpassung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen an einen unmittelbar zuvor auf der Grundlage einer Strategischen Umweltprüfung beschlossenen Bundesverkehrswegeplan; Umgang mit vorhandenen Erkenntnislücken im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung; Nachträglicher Einbau von Retentionsbodenfiltern in die Straßenentwässerung im Hinblick auf verschärfte Umweltqualitätsnormen; Überschreitung der Schwellenwerte der allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten für den sehr guten oder guten ökologischen Zustand oder das höchste oder gute ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers
BVerwG, Urteil vom 11.07.2019 - Aktenzeichen 9 A 13.18
DRsp Nr. 2020/3094
Planfeststellung des 7. Bauabschnitts der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg; Deckung von notwendigen Folgemaßnahmen eines Straßenbauvorhaben durch den Planfeststellungsbeschluss im Hinblick auf eine im Zuge eines Autobahnanschlusses mitgeplante Ortsumgehung; Möglichkeit einer inzidenten gerichtlichen Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit der SUP-Richtlinie; Keine Erforderlichkeit einer erneuten Strategischen Umweltprüfung für die Anpassung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen an einen unmittelbar zuvor auf der Grundlage einer Strategischen Umweltprüfung beschlossenen Bundesverkehrswegeplan; Umgang mit vorhandenen Erkenntnislücken im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung; Nachträglicher Einbau von Retentionsbodenfiltern in die Straßenentwässerung im Hinblick auf verschärfte Umweltqualitätsnormen; Überschreitung der Schwellenwerte der allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten für den sehr guten oder guten ökologischen Zustand oder das höchste oder gute ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers
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