OLG Koblenz - Beschluss vom 04.01.2017
Verg 7/16
Normen:
GWB § 122; VgV § 56 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
ZfBR 2017, 393

Pflichten des Auftraggebers bei Ausschluss der Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2017 - Aktenzeichen Verg 7/16

DRsp Nr. 2017/2825

Pflichten des Auftraggebers bei Ausschluss der Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV

1. Hat der Auftraggeber jedwede Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV ausgeschlossen, muss er der Eignungsprüfung die von den am Auftrag interessierten Unternehmen vorgelegten Erklärungen und sonstigen Nachweise so - und nur so -, zugrunde legen, wie sie vorgelegt wurden.2. Nachträgliche Ergänzungen sind dann unbeachtlich.3. Nachträgliche Erläuterungen können allenfalls dann als Auslegungshilfen Berücksichtigung finden, wenn sie an den Inhalt der vorgelegten Unterlagen anknüpfen.

Tenor

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 8. Dezember 2016 wird abgelehnt.

Normenkette:

GWB § 122; VgV § 56 Abs. 2 S. 2;

Gründe