Der Kläger begehrt vom Beklagten Schadensersatz und Freistellung von seinen Verpflichtungen aus dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 17.10.1997 4 O 303/97 - nebst Kostenfestsetzungsbeschlüssen und einer Kostenrechnung.
Der Kläger ist gelernter Maurer und war geschäftsführender Gesellschafter des Bauunternehmens D Klinkerbau GmbH. Der Beklagte ist Architekt.
Der Kläger errichtete auf dem Grundstück K, S straße 27 und 27 a den Rohbau für ein Doppelhaus, das die Eheleute S und die Eheleute M erwarben.
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