Der Antragsteller ist Eigentümer eines Hubschrauberlandeplatzes. Er wandte sich mit dem vorliegenden Normenkontrollantrag ohne Erfolg gegen einen Bebauungsplan, der im Wesentlichen angrenzend an ein Gewerbegebiet ein allgemeines Wohngebiet festsetzt.
Der Bebauungsplan ist abwägungsfehlerfrei.
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