OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.04.1998 (11 A 2054/96) - DRsp Nr. 1999/7219
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.04.1998 - Aktenzeichen 11 A 2054/96
DRsp Nr. 1999/7219
»Durch die einem Nachbarn erteilte Ausnahme von dem in einer gemeindlichen Baumschutzsatzung enthaltenen Verbot, einen geschützten Baum zu fällen, wird der Eigentümer des Baumes nicht in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt. Ihm fehlt daher für die Anfechtungsklage gegen die erteilte Ausnahmegenehmigung die erforderliche Klagebefugnis.«