OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.03.2006 (10 B 2133/05.NE) - DRsp Nr. 2008/2752
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.03.2006 - Aktenzeichen 10 B 2133/05.NE
DRsp Nr. 2008/2752
»Jede Bauleitplanung muss auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung ausgerichtet sein und diese gewährleisten. Das ist nicht der Fall, wenn ein Bebauungsplan zur Erschließung der Hinterliegergrundstücke die Entwicklung einer Vielzahl so genannter Pfeifenkopfgrundstücke vorsieht und dadurch städtebauliche Missstände hervorruft.«