OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 13.03.1998 (7 a B 374/98.NE) - DRsp Nr. 1999/5567
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13.03.1998 - Aktenzeichen 7 a B 374/98.NE
DRsp Nr. 1999/5567
»Sollen durch einen bauplanerischen Eingriff beeinträchtigte Belange von Natur und Landschaft zugunsten anderer Belange zurückgestellt werden, bedarf es regelmäßig Erwägungen des Plangebers auch zur Frage, ob im Plangebiet nicht vorgesehene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zumindest außerhalb des Plangebiets in Betracht zu ziehen sind.«