OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 08.12.1998 (10 B 2255/98) - DRsp Nr. 1999/7966
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 08.12.1998 - Aktenzeichen 10 B 2255/98
DRsp Nr. 1999/7966
»1. § 123VwGO ist auch dann der statthafte Rechtsbehelf eines Nachbarn, wenn die Baubehörde das Vorhaben zu Unrecht als nach § 67 BauO NW 1995 von der Genehmigungspflicht freigestellt behandelt.2. In diesen Fällen besteht kein verfahrensrechtlicher Anspruch eines Nachbarn auf Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens.3. Es kann offenbleiben, ob in Fällen des § 23 Abs. 3 S. 2 BauNVO eine Freistellung nach § 67 BauO NW 1995 erfolgt.4. Zur Frage, ob Treu und Glauben bei eigener Verletzung des Abstandsrechts einen auf § 6 BauO NW 1995 gestützten Nachbaranspruch ausschließen.
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