OVG Niedersachsen - Urteil vom 29.04.2008
12 LB 48/07
Fundstellen:
BRS 73 Nr. 93

OVG Niedersachsen - Urteil vom 29.04.2008 (12 LB 48/07) - DRsp Nr. 2009/18767

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.04.2008 - Aktenzeichen 12 LB 48/07

DRsp Nr. 2009/18767

1. Privilegierung von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB schließt nicht aus, dass eine derartige Anlage als untergeordnete Anlage eines landwirtschaftlichen Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert zulässig sein kann. 2. Auch einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von annähernd 100 m und einer Leistung von 600 kW kann im Einzelfall eine dienende Funktion im Verhältnis zu einem landwirtschaftlichen Betrieb zukommen, wenn der weit überwiegende Teil der erzeugten Energie zur Versorgung dieses Betriebs bestimmt ist und nur ein geringerer Teil in das öffentliche Netz eingespeist werden soll.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windkraftanlage.

Er ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs mit dem Schwerpunkt Schweine- und Hähnchenmast am nördlichen Ortsrand von F.. Genehmigt ist die Haltung von 83.900 Masthähnchen in drei Ställen und 270 Mastschweinen. Die nördlich der Hofstelle gelegenen Hähnchenmastställe befinden sich noch innerhalb und am Rand des nach Osten ausgreifenden Landschaftsschutzgebietes "G.". Der Abstand zum Standort der geplanten Windenergieanlage beträgt von der nächstgelegenen Stallanlage etwa 170 m Richtung Osten.