Der Kläger begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windkraftanlage.
Er ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs mit dem Schwerpunkt Schweine- und Hähnchenmast am nördlichen Ortsrand von F.. Genehmigt ist die Haltung von 83.900 Masthähnchen in drei Ställen und 270 Mastschweinen. Die nördlich der Hofstelle gelegenen Hähnchenmastställe befinden sich noch innerhalb und am Rand des nach Osten ausgreifenden Landschaftsschutzgebietes "G.". Der Abstand zum Standort der geplanten Windenergieanlage beträgt von der nächstgelegenen Stallanlage etwa 170 m Richtung Osten.
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