OVG Niedersachsen - Urteil vom 28.03.2008 1 KN 93/07
Fundstellen:
ZfBR 2008, 493
OVG Niedersachsen - Urteil vom 28.03.2008 (1 KN 93/07) - DRsp Nr. 2009/18763
OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.03.2008 - Aktenzeichen 1 KN 93/07
DRsp Nr. 2009/18763
1. § 31bWHG in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3.5.2005 (BGBl. I S. 1224) ist nicht auf Überschwemmungsgebiete anzuwenden, welche vor seinem Inkrafttreten festgesetzt worden waren (wie BayVGH, Urt. v. 30.7.2007 - 15 N 06.741 -, ZUR 2007, 597 = ZfBR 2008, 52 = BauR 2008, 66).2. Schon § 32 Abs. 2WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.8.2002 (BGBl. I S. 3245) schränkt unabhängig vom Umfang, in dem das geschehen soll, die Überplanung gesetzlicher und natürlicher Überschwemmungsgebiete ein (Modifikation der Senatsrechtsprechung; vgl. Urt. v. 15.5.2003 - 1 KN 3008/01 -, BauR 2003, 1524 = BRS 60 Nr. 233; Urt. v. 30.3.2000 - 1 K 2491/98 -, UPR 2000, 396 = ZfBR 2000, 573 = BRS 63 Nr. 63).3. Zur Bestimmtheit immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel.4. Zur Abwägungsgerechtigkeit eines Gewerbegebietes, mit dem die Gemeinde die hohe Auspendlerquote reduzieren will.5. Bei der Standortauswahl darf die Gemeinde auf Vorarbeiten Dritter zurückgreifen.6. "Nichtprivilegierte Wohngrundstücke" im Außenbereich haben bei einer Beplanung ihrer näheren Umgebung selbst dann grundsätzlich nur Anspruch auf denjenigen Lärmschutz, den Grundstücke im Misch-/Dorfgebiet beanspruchen können, wenn sie bisher in "idyllischer Lage" waren.
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