OVG Niedersachsen - Urteil vom 23.04.2008
1 KN 113/06
Fundstellen:
BRS 73 Nr. 11

OVG Niedersachsen - Urteil vom 23.04.2008 (1 KN 113/06) - DRsp Nr. 2009/18766

OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.04.2008 - Aktenzeichen 1 KN 113/06

DRsp Nr. 2009/18766

1. Die Frage, ob überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit es rechtfertigen, Überschwemmungsgebiete nicht in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten, sondern dort Wohnbaugebiete festzusetzen (§ 32 Abs. 2 Satz 1 WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.8.2002, BGBl. I S. 3245), ist als Teil der Abwägung zu behandeln und zu beantworten. 2. Zur Frage, welches Gewicht die Gründe des Allgemeinwohls haben müssen (hier für die Schaffung von Wohnbauflächen verneint). 3. Das Interesse der Anlieger an uneingeschränktem Erhalt einer innerstädtischen Grünanlage steht deren Überplanung zur Schaffung von Wohnbauflächen nicht schlechthin entgegen.

Gründe:

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 65 A "C. /D. II" der Antragsgegnerin im Wesentlichen mit der Begründung, die Verwirklichung des Planes werde sein Grundstück erhöhten Überschwemmungsgefahren aussetzen. Außerdem könne er verlangen, dass der Planbereich wie bisher von Bebauung freigehalten werde.