I.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 65 A "C. /D. II" der Antragsgegnerin im Wesentlichen mit der Begründung, die Verwirklichung des Planes werde sein Grundstück erhöhten Überschwemmungsgefahren aussetzen. Außerdem könne er verlangen, dass der Planbereich wie bisher von Bebauung freigehalten werde.
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