OVG Niedersachsen - Beschluß vom 31.08.1998 (1 L 3914/98) - DRsp Nr. 1999/7212
OVG Niedersachsen, Beschluß vom 31.08.1998 - Aktenzeichen 1 L 3914/98
DRsp Nr. 1999/7212
»Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers solche Schwierigkeiten aufwerfen, die sich im Zulassungsverfahren nicht ohne weiteres beantworten lasen.Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem Bauvorhaben relativiert dem Vorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans grundsätzlich nicht.«