Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Normenkontrollantrag der Antragstellerin gegen den Bebauungsplan Nr. 7 "Bredenheider Weg" der Antragsgegnerin ist mangels hinreichender Erfolgsaussichten i. S. des §
Der Antragstellerin fehlt für das Normenkontrollverfahren das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits durch die Erteilung einer Baugenehmigung und die Errichtung eines "Discountmarktes" ausgeschöpft sind. Die insoweit maßgeblichen Fragen sind in der Rechtsprechung so weit geklärt, dass auf dieser Grundlage bereits im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden kann (vgl. zu den Anforderungen an die Erfolgsaussichten: BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006 -
Im Einzelnen ergibt sich dies aus Folgendem:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|